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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Underdog Hotels OHG, Ahrensburger Straße 107-109, 22045 Hamburg.

Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reservierungen und Verträge über die entgeltliche Nutzungsüberlassung von Hotelzimmern und Veranstaltungsräumen sowie für alle im Zusammenhang mit der Reservierung und/oder Nutzung der Räumlichkeiten vereinbarten weiteren Leistungen zwischen der Underdog Hotels OHG und dem Vertragspartner bzw. Gast.

Abweichende, entgegenstehende und ergänzende AGB des Gastes bzw. des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil. Dieses gilt auch dann, wenn seitens der Underdog Hotels OHG nicht ausdrücklich widersprochen wird.

A. Bedingungen Hotelzimmer

I. Reservierung/Vertragsschluss
Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer reserviert und die Reservierung durch die Underdog Hotels OHG bestätigt wurde. Der Underdog Hotels OHG steht es frei, die Reservierungsbestätigung mündlich oder in Textform (per Brief, oder per E-Mail) oder durch schlüssiges Verhalten (Bereitstellung der vertraglichen Leistung) zu übermitteln.

II. Anreise/Zimmernutzung/Abreise

  1. Reservierte Zimmer stehen dem Gast am vereinbarten Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Eine Anreise nach 18:00 Uhr ist der Underdog Hotels OHG zuvor mitzuteilen und durch eine Kreditkartengarantie zu bestätigen.

  2. Die Zurverfügungstellung der Hotelzimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken. Die Unter- bzw. Weitervermietung der Hotelzimmer ist nicht gestattet.

  3. Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Hotelzimmers, es sei denn, die Vertragsparteien haben zuvor etwas anderes vereinbart.

  4. Am vereinbarten Abreisetag hat der Gast das Hotelzimmer bis spätestens 12:00 Uhr vollständig zu räumen, sofern nicht eine spätere Abreisezeit zuvor vereinbart wurde. Im Fall einer vertragswidrigen Zimmerbelegung über 12:00 Uhr am Abreisetag hinaus behält sich die Underdog Hotels OHG vor, den ihm daraus entstandenen Schaden gegenüber dem Gast geltend zu machen. Dem Gast bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

III. Preise/Zahlungsbedingungen

  1. Soweit die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise als vereinbart.

  2. Überschreitet der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und der Leistungserbringung 180 Tage, so behält sich die Underdog Hotels OHG das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Die Underdog Hotels OHG ist unter den gleichen Voraussetzungen dazu berechtigt im Fall einer Veränderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes die Preise entsprechend anzupassen.

  3. Rechnungen der Underdog Hotels OHG sind sofort fällig. Die Rechnungen sind direkt bei Abreise bar oder mit Kreditkarte zahlbar. Rechnungsstellungen als Debitor bedürfen einer besonderen vorherigen Vereinbarung. In diesem Fall gilt, dass Rechnungen ohne bestimmtes Zahlungsziel binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar sind.

  4. Die Underdog Hotels OHG ist dazu berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine angemessene Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
    Bei Gruppenbuchungen (Reservierungen ab 5 Personen) ist die Underdog Hotels OHG berechtigt, bis zu zwei Monate vor dem vereinbarten ersten Anreisetag eine Anzahlung von 50 % zu berechnen.

  5. Bei Buchungen über Kooperationspartner ist bei Anreise ein Voucher vorzulegen. Ein offener Restbetrag kann bei inländischen Kooperationspartnern ab der zweiten Buchung per Rechnung bezahlt werden. Hier gilt IV.3 entsprechend. In allen anderen Fällen (normale Gruppenbuchungen, inländische Kooperationspartner bei der ersten Buchung, ausländische Kooperationspartner) ist ein offener Restbetrag bei Abreise in bar oder mit Kreditkarte zu bezahlen.

IV. Stornierungsbedingungen

  1. Tritt der Vertragspartner von dem Vertrag zurück, kündigt er den Vertrag oder reist der Gast nicht an (no show), so hat die Underdog Hotels OHG einen Anspruch auf die volle Vergütung, abzüglich dessen, was in Folge der Nicht-Inanspruchnahme der Leistung erspart wird. Die Underdog Hotels OHG ist jedoch nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist, gelten nachfolgende Regelungen.

  2. Für alle Reservierungen - mit Ausnahme der in Ziffer 3) benannten Reservierungen - ist eine Stornierung bis zu 48 Stunden vor 15:00 Uhr des Anreisetages kostenfrei möglich. Von dieser kostenfreien Stornierung sind Gruppenbuchungen, Reservierungen für Messezeiten sowie vereinbart nicht stornierbare Raten ausgenommen. Erfolgt die Stornierung später oder reist der Gast nicht an, kann die Underdog Hotels OHG die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen wie folgt pauschalieren:

a) Übernachtung ohne Frühstück 90%
b) Arrangements mit Halbpension 70%
c) Arrangements mit Vollpension 60%

des jeweils vereinbarten Preises.

Dem Vertragspartner bzw. Gast steht es frei nachzuweisen, dass kein bzw. nur ein geringerer Schaden eingetreten ist. Erfolgt der Vertragsschluss über die Website des Hotels oder über andere Buchungsportale, geltend die gleichen Bedingungen, sofern nichts anderes bei der Online-Buchung vereinbart wird.

  1. Bei Gruppenbuchungen sind beide Seiten dazu berechtigt, bis 21 Tage vor dem Tag der ersten Anreise kostenfrei von dem Vertrag zurückzutreten. Bei späteren Stornierungen bzw. bei Nichtanreise ist die Underdog Hotels OHG dazu berechtigt,

a) bei einer Stornierung bis 3 Tage vor Anreise 50%,
b) bei einer späteren Stornierung oder
c) bei Nichtanreise 80% des vereinbarten Preises zu berechnen.

Dieses gilt auch für Teilstornierungen bzw. teilweiser Nichtanreise, sofern nichts anderes mit der Underdog Hotels OHG vereinbart wird.

B. Bedingungen Veranstaltungen

I. Reservierung/Vertragsschluss
Zum Abschluss eines Vertrages über die Durchführung einer Veranstaltung ist die schriftliche Annahme einer Reservierungsbestätigung oder die Unterzeichnung eines Veranstaltungsvertrages durch den Vertragspartner erforderlich.

II. Nutzung der Räumlichkeiten / Weitere Leistungen

  1. Dem Vertragspartner stehen die für die Durchführung der Veranstaltung vertraglich vorgesehenen Räumlichkeiten während des vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Die Unter- bzw. Weitervermietung der Räume sowie die Nutzung zu einem anderen, als in der Reservierungsbestätigung bzw. dem Veranstaltungsvertrag genannten Zweck, ist nicht gestattet.

  2. Die Durchführung von Veranstaltungen oder sonstigen Handlungen, die einer gesonderten Erlaubnis bedürfen, darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Underdog Hotels OHG erfolgen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, vor Beginn der Veranstaltung alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen und der Underdog Hotels OHG auf Verlangen nachzuweisen. Verstößt der Vertragspartner gegen diese Bestimmung oder kann er die erforderlichen Genehmigungen nicht oder nicht vollständig nachweisen, behält sich die Underdog Hotels OHG vor, die Vornahme der erlaubnispflichtigen Handlungen zu untersagen bzw. den Veranstaltungsvertrag fristlos zu kündigen.

  3. Der Vertragspartner verpflichtet sich ferner zur Einhaltung der GEMA-Vorgaben sowie zur Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA, sofern dieses aufgrund der GEMA-Vorgaben erforderlich sein sollte. Sämtliche im Zusammenhang mit dem Abspielen bzw. der Darbietung von Werken mit Ton und/oder Bild anfallenden Gebühren trägt der Vertragspartner.

  4. Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Veranstaltungsvertrag kein Exklusivrecht auf Nutzung der Räumlichkeiten der Underdog Hotels OHG für den vereinbarten Zeitraum begründet und parallel zu der Durchführung einer Veranstaltung der Hotelbetrieb fortgeführt werden kann.

  5. Sofern die vereinbarte Veranstaltungszeit durch den Vertragspartner oder seine Gäste überschritten wird, haftet der Vertragspartner der Underdog Hotels OHG für die dadurch entstehenden zusätzlichen Leistungen der Underdog Hotels OHG bzw. beauftragter Dritter.

  6. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung seitens der Underdog Hotels OHG gestattet. Die Underdog Hotels OHG übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Speisen und Getränke. Dies gilt auch für auf Veranlassung des Vertragspartners gelieferte Speisen und Getränke (z. B. Hochzeitstorte). Für nach der Veranstaltung mitgenommene Speisen übernimmt die Underdog Hotels OHG ebenfalls keine Haftung.

  7. Weitere Leistungen (z. B. Blumendekoration, DJ und sonstige Künstlerbuchung, Menükartendruck) führt die Underdog Hotels OHG nur nach ausdrücklicher Vereinbarung durch. Diese Leistungen hat der Vertragspartner gesondert zu vergüten.

III. Preise/Zahlungsbedingungen

  1. Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Basis der zwischen den Parteien im Veranstaltungsvertrag vereinbarten Leistungen, Preise und Personenzahlen sowie der im beiderseitigen Einvernehmen nachträglich vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen.

  2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, der Underdog Hotels OHG spätestens am fünften Tag vor der Veranstaltung die genaue Personenzahl mitzuteilen. Nehmen mehr Personen an der Veranstaltung teil, erfolgt die Abrechnung pro weiterer Person entsprechend der Vereinbarungen im Veranstaltungsvertrag. Bei weniger Personen erfolgt die Abrechnung auf Basis der bis zum fünften Tag vor der Veranstaltung der Underdog Hotels OHG mitgeteilten Personenanzahl abzüglich der ersparten Aufwendungen für die nicht erschienenen Gäste.

  3. Rechnungen der Underdog Hotels OHG sind sofort fällig. Die Rechnungen sind direkt nach Veranstaltungsende bar oder mit Kreditkarte zu bezahlen. Rechnungsstellungen als Debitor bedürfen einer besonderen vorherigen Vereinbarung. In diesem Fall gilt, dass Rechnungen ohne bestimmtes Zahlungsziel binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar sind.

  4. Die Underdog Hotels OHG ist berechtigt, bei Vertragsschluss bzw. zwischen Vertragsschluss und dem Beginn der Veranstaltung vom Vertragspartner eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und der Zahlungstermin können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

IV. Stornierungsbedingungen

  1. Für den Fall einer Stornierung der Veranstaltung durch den Vertragspartner ist die Underdog Hotels OHG berechtigt,

a) bei einer Stornierung von 300 bis 181 Tagen vor dem Veranstaltungstag 25%,
b) bei einer Stornierung von 180 bis 60 Tagen vor dem Veranstaltungstag 50%,
c) bei einer Stornierung von 59 bis neun Tagen vor dem Veranstaltungstag 80% und
d) bei einer Stornierung von weniger als neun Tagen vor dem Veranstaltungstag 90%

der im Veranstaltungsvertrag vereinbarten Preise für Speisen und Getränke multipliziert mit der im Zeitpunkt der Stornierung vorgesehenen Personenzahl als Entschädigungspauschale zu berechnen. Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart war, werden für die Entschädigungspauschale das preislich niedrigste 3-Gänge-Menü und die günstigste Getränkepauschale des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

  1. Im Zeitpunkt der Stornierung bereits von der Underdog Hotels OHG beauftragte Fremdleistungen werden dem Vertragspartner zusätzlich berechnet, sofern diese nicht mehr kostenfrei stornierbar sind. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Underdog Hotels OHG von etwaigen Ansprüchen Dritten in diesem Zusammenhang freizuhalten.

  2. Die Underdog Hotels OHG ist jedoch nach Treu und Glauben gehalten, die Veranstaltungsräumlichkeiten nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Dem Vertragspartner bleibt es nachgelassen, einen geringeren als den auf Basis dieser Bestimmungen geltend gemachten Schaden nachzuweisen.

C. Haftungsbeschränkung

Die Underdog Hotels OHG haftet dem Vertragspartner und dem Gast auf Schadensersatz unter den gesetzlichen Voraussetzungen und Beschränkungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit handelt, für die die gesetzliche Haftung gilt.

D. Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel

  1. Ist oder wird eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig, so wird die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt. Anstelle der nichtigen bzw. unwirksamen Regelungen treten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

  2. Für Streitigkeiten zwischen der Underdog Hotels OHG und dem Vertragspartner und/oder Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  3. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Underdog Hotels OHG und dem Vertragspartner bzw. Gast ist Hamburg, sofern der Vertragspartner bzw. Gast kein Verbraucher ist.

I. Ü. gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Stand Juli 2021

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